AGB

AGB

  • 01. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Abschluss abzuwickeln.
  • 02. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb von 12 Monaten erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
  • 03. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet.
  • 04. Konkurrenzausschluß wird nicht gewährt.
  • 05. Die Annahme eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird vom Auftraggeber mitgeteilt.
  • 06. Der Herausgeber übernimmt für Druckfehler keine Haftung. Für die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
  • 07. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  • 08. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
  • 09. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Herausgeber kann die Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen.
  • 10. Der Verleger liefert auf Wunsch jeweils sofort nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Seitenbeleg. Eine vollständige Belegnummer wird
 geliefert, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrages dieses rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle die Auftragsbescheinung des Herausgebers.
  • 11. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verleger nicht zu verantworten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verleger zurück zu vergüten.
  • 12. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn die Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 25% sinkt.
  • 13. Kosten für die Anlegung bestellter Druckdaten und Zeichnungen sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
  • 14. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verleger berechtigt, auch im Rahmen eines Anzeigenauftrages, bereits bestellte Anzeigen von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich noch offenstehender Rechnungen abhängig zu machen.
  • 15. Erfüllungsort ist Salzkotten, Gerichtsstand Paderborn. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Herausgebers:
  • a) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt als Inkrafttreten auch für die laufenden Aufträge, nicht jedoch vor Ablauf von 3 Monaten nach Bekanntgabe.
  • b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterschriften. Der Auftraggeber stellt den Herausgeber gegenüber Ansprüche Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, evtl. gegen den Herausgeber erwachsen. Dies gilt bei fernmündlicher Auftragserteilung sowie für Übertragungsfehler per Telefax, Telex, o.ä. Der Herausgeber ist nicht berechtigt, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
  • c) Für die Gestaltung von Anzeigen wählt der Verleger Schrift, Satzanordnung und Umrandung gemäß seiner technischen Möglichkeiten.
  • d) Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind jegliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächsten Anzeige auf den Fehler hinweist.
  • e) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörung oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B. durch Streik, Beschlagnahme oder dergleichen, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeige, wenn die Aufträge mit 80 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind.
  • f) Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
  • g) Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen, die nicht zur Reklamation berechtigen. Der Verlag hält sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vor.
  • h) Die Anzeigenverwaltung speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekanntgewordene Daten, die zu keinem anderen Zweck als zu Vertragszwecken verwendet werden können (gemäß Paragraph 34, Absatz 1, Bundesdatenschutzgesetz).
  • i) Die Gestaltung von uns erstellter Anzeigen ist kostenlos und wird nur dann berechnet, wenn die von uns gestaltete Anzeige auch in anderen Zeitungen oder Medien erscheinen soll. Die Gestaltungskosten errechnen sich aus Aufwand und Größe.